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European Media Freedom Act

Erfolg für Informationsfreiheit in Europa

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Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt die Einigung, die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union über den Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit (European Media Freedom Act, EMFA) erzielt wurde. Der Text enthält zahlreiche Fortschritte für die Pressefreiheit in Europa. Unter anderem wurde auf eine Ausnahmeklausel für die nationale Sicherheit verzichtet, die den Schutz von Medienschaffenden vor Überwachung stark eingeschränkt hätte. RSF fordert Parlament und Rat auf, den Entwurf nun anzunehmen.

„Dass der Hinweis auf die Ausnahme für nationale Sicherheit im finalen Text nun doch nicht enthalten sein wird, ist ein großer Verhandlungserfolg“, sagte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. „Er verweist nur auf die Kompetenz der Mitgliedsstaaten in dieser Frage, die ohnehin schon in den EU-Verträgen festgeschrieben ist. Dass trotz des Drängens mehrerer Mitgliedstaaten, allen voran Frankreichs, nun doch keine neuen Tore geöffnet wurden, um Quellenschutz zu unterlaufen und vertrauliche Kommunikation zu überwachen, freut uns sehr. Auch an vielen anderen Punkten enthält der Text unbestreitbare Fortschritte. Für die Informationsfreiheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist diese Verordnung unter dem Strich ein Erfolg.“

Nach intensiven Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Rat der EU am 15. Dezember eine Einigung über den EMFA-Entwurf erzielt. Der EMFA sieht zum ersten Mal auf EU-Ebene eine Reihe gemeinsamer Regeln vor, die unter anderem die redaktionelle Unabhängigkeit der Redaktionen stärken, politische und wirtschaftliche Einmischung verhindern und die Risiken der Medienkonzentration begrenzen sollen. Zudem enthält der EMFA Fortschritte beim Quellenschutz und gegen die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten, die für viele Mitgliedstaaten, in denen es dazu bislang keine Regelungen gibt, von entscheidender Bedeutung sind.

RSF begrüßt insbesondere:

- das Recht der Bevölkerung, Zugang zu einer Vielzahl von redaktionell unabhängigen Medieninhalten zu erhalten und dafür einen rechtlichen Rahmen zu schaffen (Art. 3)

- die Festschreibung, dass öffentlich-rechtliche Medien „redaktionell und funktionell“ unabhängig sein und entsprechend finanziert sein müssen (Art. 5)

- die Vorgaben zur Transparenz von Medieneigentum, zu redaktioneller Unabhängigkeit und zur Offenlegung von Interessenkonflikten (Art. 6)

- die verbesserte Abstimmung der nationalen Medienaufsichtsbehörden über Maßnahmen gegenüber Mediendienste-Anbietern aus Drittstaaten, die Propaganda verbreiten (Art. 16)

- den verbesserten Schutz von Nachrichtenmedien vor willkürlichen Moderationsentscheidungen digitaler Plattformen (Art. 17)

- die Vorgabe, dass die Mitgliedstaaten die Auswirkungen von Regulierungs- oder Verwaltungsmaßnahmen auf redaktionelle Vielfalt und Unabhängigkeit berücksichtigen und sicherstellen müssen, dass solche Maßnahmen begründet, transparent, objektiv und nichtdiskriminierend sind (Art. 20)

- die neuen Vorgaben für das Medienkonzentrationsrecht, nach denen Zusammenschlüsse zukünftig nicht mehr nur im Hinblick auf ihre wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen hin beurteilt werden müssen, sondern auch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Medienvielfalt und die redaktionelle Unabhängigkeit (Art. 21)

- die Vorgabe, dass die Zuweisung staatlicher Werbemittel an Mediendienste-Anbieter nach transparenten, objektiven, verhältnismäßigen und nichtdiskriminierenden Verfahren erfolgen muss. (Art. 24)

Noch ist nicht alle Arbeit getan: Auch wenn es sich beim European Media Freedom Act um eine Verordnung handelt, die unmittelbar gilt und nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden muss, wird viel davon abhängen, wie die nationalen Medienaufsichtsbehörden sich untereinander abstimmen und auf welche gemeinsamen Guidelines sie sich einigen. RSF möchte diesen Prozess konstruktiv begleiten.

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Stand: 12.12.2024